Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich
und vor allen Gerichten in Deutschland.
Im Rahmen der vorsorgenden Tätigkeit entwickle
ich und entwerfe gemeinsam mit Ihnen Eheverträge,
die auf Ihre zukünftige Situation maßgeschneidert
sind.
Ich berate Sie, wenn es zur Trennung gekommen ist,
oder Sie überlegen, sich zu trennen.
Tätigkeitsschwerpunkte
bei der außergerichtlichen und gerichtlichen
Vertretung sind:
Ehescheidung
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht
Sonstige Kindschaftssachen wie Namensrecht,
Vaterschaft usw.
Unterhalt (Ehegatten, Kinder, Eltern)
Vermögensauseinandersetzungen
Wohnungszuweisungen / Hausrat
Gewaltschutzverfahren
Ich werde ebenso von Gerichten als Verfahrensbeistand
(Anwältin des Kindes) beauftragt.
Erbrecht
Erstellung von Testamenten und
Erbverträgen
Beratung bei Schenkungen bzw. Übertragung bei Lebzeiten
Pflichtteilsrecht
Nachlass-Streitigkeiten
Testamentsvollstreckungen
Vorsorgevollmachten usw.
Zwangsversteigerungen
Die Zwangsversteigerung von Immobilien ist ein besonderes
Fachgebiet, in welchem ich Sie aufgrund meiner Qualifikation
als Diplom-Rechtspflegerin (FH) beraten und vertreten
kann. Bei den Gerichten liegt die Durchführung
von Versteigerungsverfahren in der Hand von Rechtspflegern,
die wie ich über eine dreijährige Fachhochschulausbildung
verfügen.
Ich kann mit Ihnen Konzepte entwickeln, wenn es
um die von Ihnen gewünschte Versteigerung
einer Immobilie geht, um die Abwendung einer Zwangsversteigerung
oder wenn die Immobilie, die in einem Gemeinschaftseigentum
steht, auseinandergesetzt werden soll.
Außerdem führe ich für Sie Verfahren
vor den ordentlichen Gerichten, wenn es um die
Folgen eines Zwangsversteigerungsverfahrens geht,
wie die Auseinandersetzung des Erlöses einer
Versteigerung.
Aber auch wenn Sie eine Beratung wünschen,
weil Sie sich für eine Immobilie interessieren,
die versteigert wird, oder weil Sie eine Immobilie
steigern möchten, bin ich für Sie die
richtige Ansprechpartnerin.