Ich
berate Sie über die Grundlagen für eine
Scheidung, über das obligatorische Trennungsjahr
und die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung.
Voraussetzung für eine Scheidung ist das Trennungsjahr,
welches Sie in getrennten Wohnungen oder in der gemeinsamen
Wohnung oder im gemeinsamen Haus getrennt lebend
verbracht haben. Allerdings muss dies vor Gericht
von Ihnen gemeinsam erklärt werden.
Möchte sich Ihr Gatte oder Ihre Gattin nicht
von Ihnen scheiden lassen, wird ein Scheitern einer
Ehe immer nach drei Jahren angenommen. Sollte ein
Ehepartner nach einem Jahr Trennung einer Scheidung
nicht zustimmen, so muss dem Gericht das Scheitern
der Ehe nachgewiesen werden.
Die meisten Scheidungen sind jedoch streitig,
weil die Folgesachen der Scheidung noch nicht geklärt
sind. Ich berate Sie gern über Ihre Handlungsmöglichkeiten,
sichere Ihre finanzielle Ansprüche bis zum
Scheidungsbeschluss und nach der Scheidung und
setze natürlich Ihre Interessen durch.