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Ehescheidung


Bild von EheringenIch berate Sie über die Grundlagen für eine Scheidung, über das obligatorische Trennungsjahr und die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung.
Voraussetzung für eine Scheidung ist das Trennungsjahr, welches Sie in getrennten Wohnungen oder in der gemeinsamen Wohnung oder im gemeinsamen Haus getrennt lebend verbracht haben. Allerdings muss dies vor Gericht von Ihnen gemeinsam erklärt werden.
Möchte sich Ihr Gatte oder Ihre Gattin nicht von Ihnen scheiden lassen, wird ein Scheitern einer Ehe immer nach drei Jahren angenommen. Sollte ein Ehepartner nach einem Jahr Trennung einer Scheidung nicht zustimmen, so muss dem Gericht das Scheitern der Ehe nachgewiesen werden.

Die meisten Scheidungen sind jedoch streitig, weil die Folgesachen der Scheidung noch nicht geklärt sind. Ich berate Sie gern über Ihre Handlungsmöglichkeiten, sichere Ihre finanzielle Ansprüche bis zum Scheidungsbeschluss und nach der Scheidung und setze natürlich Ihre Interessen durch.


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Almuth Zempel


Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Dipl.-Rechtspflegerin (FH)

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66740 Saarlouis
Telefon: 0 68 31 - 961 86 76
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