Eine
Scheidungsfolgenvereinbarung hilft, das gerichtliche
Scheidungsverfahren zu vereinfachen. Wenn beide Ehegatten
sich einig sind, dass ihre Ehe nicht mehr zu retten
ist, dann kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung
sinnvoll sein. Denn wenn ein gemeinsamer Vertrag
in beiderseitigem Einverständnis geschlossen
wird, entlastet diese Vorgehensweise das gerichtliche
Verfahren. Es schont die Nerven, spart Geld und geht
obendrein auch noch schneller.
Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung wird von
beiden Partnern einvernehmlich geregelt, wie es
nach einer Scheidung weiter gehen soll. Wer soll
das gemeinsame Haus behalten und mit welcher Summe
den anderen Partner ausbezahlen? Es können
auch Vereinbarungen getroffen werden zum Ehegatten-
und Kindesunterhalt, zum Sorgerecht, zum gemeinsamen
Hausrat, zum vorhandenen Vermögen und natürlich
kann man sich auch vereinbaren zu den Scheidungskosten.
Wichtig ist, rechtzeitig an die Regelung der Scheidungsfolgesachen
zu denken und eine Lösung zu finden, die für
beide Seiten akzeptabel ist. Ich unterstütze
Sie gern dabei.