Logo und Bild

Scheidungsfolgenvereinbarungen


Bild zu ScheidungsfolgenvereinbarungenEine Scheidungsfolgenvereinbarung hilft, das gerichtliche Scheidungsverfahren zu vereinfachen. Wenn beide Ehegatten sich einig sind, dass ihre Ehe nicht mehr zu retten ist, dann kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein. Denn wenn ein gemeinsamer Vertrag in beiderseitigem Einverständnis geschlossen wird, entlastet diese Vorgehensweise das gerichtliche Verfahren. Es schont die Nerven, spart Geld und geht obendrein auch noch schneller.

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung wird von beiden Partnern einvernehmlich geregelt, wie es nach einer Scheidung weiter gehen soll. Wer soll das gemeinsame Haus behalten und mit welcher Summe den anderen Partner ausbezahlen? Es können auch Vereinbarungen getroffen werden zum Ehegatten- und Kindesunterhalt, zum Sorgerecht, zum gemeinsamen Hausrat, zum vorhandenen Vermögen und natürlich kann man sich auch vereinbaren zu den Scheidungskosten. Wichtig ist, rechtzeitig an die Regelung der Scheidungsfolgesachen zu denken und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Ich unterstütze Sie gern dabei.


Δ nach oben

Almuth Zempel


Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Dipl.-Rechtspflegerin (FH)

Kontakt


Stiftstr. 16
66740 Saarlouis
Telefon: 0 68 31 - 961 86 76
Telefax: 0 68 31 - 961 79 93
Mail:
info@familienrecht-zempel.de

Bürozeiten

Mo - Fr 8 - 14 Uhr

Sprechzeiten & Termine


nach Vereinbarung auch
außerhalb der Bürozeiten

So finden Sie zu uns


Anfahrt und Parken

Impressum/Datenschutz

Sitemap